2.2.1 DIN Norm
Laut DIN 69 901 ist ein Projekt ein Vorhaben, das im wesentlichen durch die Einmaligkeit seiner Bedingungen in ihrer Gesamtheit gekennzeichnet ist, wie z.B.
  • Zielvorgabe
  • zeitliche, finanzielle und personelle Begrenzung der Ressourcen oder anderer Begrenzungen
  • Abgrenzung gegenüber anderen Vorhaben
  • projektspezifische Organisation

Projekte sind somit Vorhaben, die im wesentlichen
  • neuartig sind,
  • komplex im Umfang sind,
  • eine klare Zielsetzung verfolgen,
  • zeitlich begrenzt sind, d.h. deren Anfang und Ende feststehen,
  • an denen mehrere Stellen bzw. Abteilungen oder Bereiche beteiligt sind,
  • deren Arbeit von Konkurrenz um Ressourcen geprägt ist,
  • für die ein ausdrücklicher, schriftlicher Auftrag vorliegt
  • und für die eine spezielle Organisation geschaffen wurde.