In allen Gesetzen
finden Sie den Begriff des gesamtwirtschaftlichen
Gleichgewichts.
Überlegen Sie: Wann war noch mal der Markt im
Gleichgewicht?
Das
gesamtwirtschaftliche Gleichgewicht besteht,
wenn
-
Angebot an Arbeitskräften =
Nachfrage an Arbeitskräften
-
Gütermenge =
Geldmenge
Das
gesamtwirtschaftliche Gleichgewicht besteht nicht, wenn
Arbeitslosigkeit herrscht, wenn Inflation grassiert, wenn z.B. die
Nachfrage nicht befriedigt werden kann.
Das
Stabilitätsgesetz von 1967 gibt die Ziele
vor.
Den
Jahreswirtschaftsbericht 2008 der Bundesregierung finden Sie zum
Download unterhttp://www.bmwi.de/BMWi/Navigation/Wirtschaft/Wirtschaftspolitik/wirtschaftsfakten,did=231824.html