1.1 Gesetzliche Grundlagen
In allen Gesetzen finden Sie den Begriff des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts.
Überlegen Sie: Wann war noch mal der Markt im Gleichgewicht?
Das gesamtwirtschaftliche Gleichgewicht besteht, wenn
  • Angebot an Arbeitskräften = Nachfrage an Arbeitskräften
  • Gütermenge = Geldmenge
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Das gesamtwirtschaftliche Gleichgewicht besteht nicht, wenn Arbeitslosigkeit herrscht, wenn Inflation grassiert, wenn z.B. die Nachfrage nicht befriedigt werden kann.
Das Stabilitätsgesetz von 1967 gibt die Ziele vor.
Den Jahreswirtschaftsbericht 2008 der Bundesregierung finden Sie zum Download unterhttp://www.bmwi.de/BMWi/Navigation/Wirtschaft/Wirtschaftspolitik/wirtschaftsfakten,did=231824.html
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