Die
Europäische Kommission hat ihren Sitz in Brüssel und gilt
als ausführendes Organ der Union.
Der Ministerrat und der Europäische Rat sind Gremien, in denen die Mitgliedsstaaten
vorrangig ihre nationalen Interessen vertreten können. Im
Gegensatz dazu ist die Europäische Kommission
(EK) eher supranational angelegt. Ihre
30 Mitglieder (Kommissare) sollen unabhängig von
Weisungen der Regierungen ihrer Heimatländer agieren. Sie
werden für fünf Jahre von den Regierungen der
Mitgliedsstaaten ernannt und müssen durch das Parlament
bestätigt werden, welches die ganze Kommission auch zum
Rücktritt zwingen kann (Art. 201 Abs.2 EG). Somit hat die
Kommission eine doppelte Legitimation: durch die Ernennung durch
die nationalen Regierungen und die Kontrolle durch das durch die
Unionsbürger gewählte Parlament.
Der Präsident
der Europäischen Kommission wird von den nationalen
Regierungen ernannt und bedarf wie die ganze Europäische
Kommission der Zustimmung des Parlaments (Art. 214 Abs. 2 Satz 2
EG). Der Präsident vertritt die Kommission im ER.
Derzeit ist der
Italiener Romano Prodi
Präsident der Kommission. Demnächst übernimmt der portugiesische
Premierminister José Manuel Durão Barros dieses
Amt.
Manuel Durão
Barros
Die Europäische
Kommission sieht sich selbst als ,,Motor, Wächter und
ehrlicher Makler`` (W. Hallstein, ehemaliger Präsident der EK)
der EU. Ihr kommt im institutionellen Gefüge der Union eine
Schlüsselstellung zu. Sie hat das alleinige
Initiativrecht, sorgt für die Umsetzung
rechtlicher Beschlüsse, ist Hüterin der Verträge und
Verwalterin des Haushaltes. Sie soll so die Entwicklung des
Gemeinsamen Marktes (Art. 211 EG)
gewährleisten.
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Sie kann als einziges Organ im
gemeinschaftlich geregelten Bereich Gesetzentwürfe
vorlegen und ist so der Antrieb, der ,,Motor" für die
europäische Integration. In den beiden anderen Bereichen
(Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik, Justiz und Inneres)
ist die Europäische Kommission mit den Mitgliedsstaaten
gleichberechtigt und kann dort ebenfalls Vorschläge für
Rechtsakte unterbreiten.
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Des weiteren wacht die
Europäische Kommission darüber, dass die erlassenen
Rechte eingehalten werden und sorgt gegebenenfalls dafür,
dass der Europäische Gerichtshof
eingeschaltet wird. Sie kann sogar
Mitgliedsstaaten verklagen, die z.B. Richtlinien nicht rechtzeitig
in nationales Recht umsetzen.
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In bestimmten Bereichen hat die
Europäische Kommission das Recht, die notwendigen
Durchführungsbestimmungen zu erlassen.
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Die Europäische Kommission stellt
den Haushaltsentwurf der gesamten EU auf und ist - nachdem
er von Ministerrat und Europäische Parlament ratifiziert wurde
- für seine Ausführung verantwortlich. Sie wacht
darüber, dass das Geld wie verabschiedet ausgeben wird.
Gleichzeitig verwaltet sie auch noch die Strukturfondsgelder und
hat sich der Betrugsbekämpfung verschrieben.

Jeder
Kommissar hat ein spezielles Aufgabengebiet. Hierbei
trägt er die Verantwortung in den entsprechenden
Generaldirektionen. Die Kommission spricht in ihren
wöchentlichen Sitzungen nur die wichtigsten politischen
Themen an und trifft die meisten Entscheidungen auf schriftlichem
Weg. Diese Entscheidungen werden von der Europäischen
Kommission immer als Kollegium getroffen, das heißt, sie
beschließt nur mit Stimmenmehrheit. Von den Mitgliedern wird
erwartet, dass sie ,,alle Maßnahmen der Kommission
uneingeschränkt mittragen, auch wenn sie das Ergebnis von
Mehrheitsentscheidungen sind." Intern sind viele Entscheidungen
heftig umkämpft. Als dauerhafte Konfliktlinien haben sich
dabei Interessensgegensätze etwa zwischen den
Generaldirektionen III (Industrie) und XI (Umwelt) oder den
Generaldirektionen I (wirtschaftliche Außenbeziehungen) und VI
(Landwirtschaft) etabliert.
Die Europäische
Kommission beschäftigt einen Verwaltungsapparat mit ca.
21.500Bediensteten in insgesamt 38 Fachabteilungen bzw.
Generaldirektionen. Der häufig erhobene Vorwurf, die Union
entwickele sich zu einer Megabürokratie erscheint
insofern fragwürdig, als dass etwa der Stadtstaat Hamburg mehr
Beamte beschäftigt als die Kommission.
Der Vertrag
von Nizza, der mit Blick auf die anstehende Osterweiterung
ausgehandelt wurde, beinhaltet tiefgreifende Veränderungen
für die Europäische Kommission. Er legt eine maximale
Anzahl der Kommissare fest und führt ein Rotationsprinzip ein
für den Fall, dass es mehr Mitgliedsstaaten als Kommissare
gibt. Außerdem stärkt der
Vertrag von Nizza die
Stellung des Präsidenten. Er entscheidet über die
Ressortverteilung und kann mit Zustimmung des Kollegiums einen
Kommissar zum Rücktritt auffordern. Durch die Stärkung
des Präsidenten wird die Kohärenz der Entscheidungen
bekräftigt.